Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zG) mit Anhänger bis 750 kg zG oder mit Anhänger über 750 kg zG, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht höher als 3,5 t zG ist.  

Maximal 8 Fahrgastplätze
Mindestalter 18 Jahre oder bei begleitetem Fahren 17 Jahre.

Für weitere Informationen fragt uns einfach.

 

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter B fallen.

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Klasse A direkt

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.

Mindestalter 25 Jahre.

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Klasse A beschränkt

Krafträder mit einer Leistungsbeschränkung auf 25 kW (34 PS) und nicht mehr als 0,16 kW/kg während der ersten 2 Jahre.

Mindestalter: 18 Jahre

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Klasse A1

Krafträder bis zu 125 cm³ Hubraum und bis 11 kW (15 PS) Leistung. Mindestalter 16 Jahre. Auf 80 km/h begrenzte Höchstgeschwindigkeit für unter 18-jährige.

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Klasse M

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis zu 50 cm³ Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Mindestalter 16 Jahre.

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Mofaprüfbescheinigung:

Natürlich könnt ihr bei uns auch eure Mofaprüfbescheinigung erwerben. Fragt uns einfach danach.

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Wichtige Info:

Wir sind vom 9. August bis zum 20. August im Urlaub. Das Büro ist dennoch für euch geöffnet!

 

Fahrschule E. Guth

Bürozeiten
  Mo-Fr.
16-19 Uhr
Kontakt
  fon. 0202 - 31 26 49
mobil. 0162 - 9 32 25 03
mail. kontakt[at]guthe-fahrschule.de

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